AGB's

Allgemeine Geschäftsbedindungen (AGB)

1. Allgemeines

Die eConvolution GmbH, im folgenden eConvolution genannt, erbringt ihre Lieferungen, Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichenden AGB des Kunden wird widersprochen. Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. eConvolution ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

2. Leistungsumfang & Angebote

2.1 eConvolution führt Schulungen gemäß der Beschreibung durch; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. eConvolution ist berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, zu modifizieren.

2.2 eConvolution erbringt weitergehende EDV-Dienstleistungen und Projektarbeiten.

2.3 Angebote von eConvolution sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von eConvolution. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.

3. Anmeldung zu eConvolution Schulungen, Durchführungsgarantie

3.1 Anmeldungen für Schulungen können schriftlich vorgenommen werden. Die Anmeldung wird durch eConvolution mit einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt und ist spätestens dann für beide Teile verbindlich.

3.2 Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Schulungsveranstaltung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine erfolgreiche Teilnahme an den angebotenen Kursen Grundvoraussetzungen bei den Schulungsteilnehmern vorliegen müssen. Diese notwendigen Grundvoraussetzungen werden in der Kursbeschreibung aufgeführt oder individuell besprochen.

4. Preise für eConvolution Schulungen

4.1 Es gelten die in dem Angebot genannten Preise zuzüglich geltender Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

4.2 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Kunde selber zu tragen.

4.3 Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

5. Zahlungsbedingungen für eConvolution Schulungen

Die Preise für eConvolution Schulungen werden innerhalb von 14 Tagen mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind. Gegen Ansprüche der eConvolution kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6. Teilnahmebedingungen

6.1 eConvolution behält sich bei allen Trainings das Recht vor, Ersatztrainer einzusetzen, die Inhalte im angemessenen Rahmen zu modifizieren sowie – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Ein Trainerwechsel, eine Inhaltsmodifikation oder eine Termin- oder Ortsverschiebung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Trainingsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Änderungen sind für den Kunden unzumutbar.

7. Leistungsstörungen

7.1 Bei Ausfall eines Trainings aus Gründen, die in der Person des Referenten liegen, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings durch einen Ersatzreferenten. Das ausgefallene Training wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Ausfall von Trainings entstehen, werden nicht erstattet.

7.2 Auftretende kleinere technische Störungen während der Seminardurchführung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Trainingsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Trainingsunterlagen oder Teile hieraus ohne Genehmigung von eConvolution zu vervielfältigen, zu übersetzen oder an Dritte weiterzugeben.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der im Training verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.

9. Haftung

9.1 eConvolution übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen abgelegter Daten auf den Schulungsmedien.

9.2 eConvolution haftet dem Kunden, der einen Schulungsraum gemietet hat, nicht für ausgefallene Schulungszeiten. Dies gilt auch nicht wenn die Ausfallzeiten durch die Nichtbereitschaft von Geräten bedingt sind, z.B. aufgrund von Stromausfall, Internetausfall oder technischen Defekten.

9.3 Schadensersatzansprüche gegen eConvolution aus einem Schulungsvertrag sind begrenzt auf die Höhe der Kursgebühr.

10. Rücktritt, Absage, Verschiebung

10.1 eConvolution hat das Recht, bis 5 Kalendertage vor Trainingsbeginn von einem Schulungsvertrag zurückzutreten, wenn die geringe Anzahl der Teilnehmer am jeweiligen Training eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt, wenn ein oder mehrere Trainer an der Teilnahme am Training verhindert sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht oder das Seminar aus technischen Gründen ausfallen muss. Der Rücktritt erfolgt schriftlich.

10.2 eConvolution wird vor der Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, den Veranstaltungstermin auf einen anderen Termin zu buchen.

10.3 Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zum Beginn der ersten Trainingsveranstaltung vom Schulungsvertrag ohne Grund zurückzutreten oder die Schulung auf einen anderen Termin mit derselben Kursbezeichnung umzubuchen. Der Rücktritt oder die Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

10.4 Erfolgt der Rücktritt oder die Umbuchung mindestens 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn, so ist keine Trainingsgebühr zu zahlen. Erfolgt er weniger als 21, aber mindestens 5 Kalendertage vor Trainingsbeginn, so werden 50% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt er weniger als 5 Kalendertage vor Trainingsbeginn, so werden 100% der Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.

10.5 Nimmt der Kunde an einem Training nicht teil, ohne dass er vom Vertrage zurückgetreten wäre oder das Training umgebucht hätte, so hat der Kunde die volle Trainingsgebühr zu zahlen.

10.6 Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt und die Umbuchung ist der Zugang der jeweiligen Rücktritts- oder Umbuchungserklärung bei eConvolution.

11. Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Kempen, Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang des Vertrags einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Kempen. Jeder Vertragspartner kann den anderen auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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